Bildung und Gesellschaft
Frage 65: Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Antwortmöglichkeiten
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden. (Richtige Antwort)
Richtige Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.
Erklärung
Der Deutsche Bundestag hat verschiedene Aufgaben, darunter die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Die Bildung des Bundeskabinetts liegt jedoch in der Verantwortung der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers.